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m s d - steeldesign GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der  - m s d - steeldesign Präzisionskomponenten GmbH
und deren verbundene Tochtergesellschaften

 

1. Bei der Firma msd – steeldesign Präzisionskomponenten GmbH handelt es sich um einen Unternehmensverbund, der sich auf die Fertigung und Montage von mechatronischen Komponenten für die Medizin-, Sicherheits- und Industrietechnik spezialisiert hat. Die Basis bildet eine langjährige Erfahrung in der feinen Blechbearbeitung mit herausragenden Produkten und besten Dienstleistungen rund um die moderne Metalltechnik.

2. Die nachstehenden Leistungs-, Liefer- und Einkaufsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen; sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Lieferungen und Leistungen, die Sie an uns erbringen, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Einkaufsbedingungen. Dies gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn die Einkaufsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten
vorbehaltlos annehmen.

3. Die Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren Leistungs-, Liefer-  und Einkaufsbedingungen übereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.

4.  Sofern Rahmenverträge/Festpreisvereinbarungen zwischen dem Lieferanten und uns abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden, soweit dies erforderlich ist, durch diese Einkaufsbedingungen ergänzt.

5. Unsere Leistungs-, Liefer- und Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und Sondervermögen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

Genauere Details sind den nachfolgenden Dokumenten zu entnehmen:

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